ZUKUNFT TRABRENNBAHN - SCOPING

Die Nutzung der Trabrennbahn in Dinslaken wird angesichts der nachlassenden Bedeutung des Trabrennsports Ende 2022 eingestellt. Die Stadt Dinslaken ist Eigentümerin der knapp 15 ha großen Fläche. Ziel ist es, hier ein identitätsstiftendes, nachhaltiges Wohnquartier für eine große Bandbreite an Einkommens- und Bevölkerungsgruppen zu schaffen. Zur Entwicklung der Fläche wurde ein Planungsteam aus der Dinslakener Flächenentwicklungsgesellschaft, kurz DIN FLEG mbH, und der Stadt Dinslaken gegründet. Die Beteiligung der Dinslakener*innen nimmt hierbei einen besonderen Stellenwert ein. Gemeinsam mit der Bürgerschaft wurde bereits ein städtebauliches Leitbild entwickelt. Die städtebauliche Rahmenplanung wird derzeit erarbeitet. Im Anschluss ist die Durchführung von Bauleitplanverfahren (Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellen von Bebauungsplänen) vorgesehen.

Städtebauliches Leitbild

Urbane Vielfalt auf der Trabrennbahn – An grünen Adern Gemeinschaft leben <<

Das städtebauliche Leitbild stellt die Basis für die Entwicklung des Trabrennbahn-Areals dar. Die wesentlichen Ziele und Wertvorstellungen an die Entwicklung werden formuliert. Es werden Akzente und Schwerpunkte für die zukünftige Entwicklung gesetzt. Diese gilt es, über den gesamten Planungsprozess weiter zu verfolgen. In einem breit angelegten Beteiligungsprozess wurden alle Akteure zur Mitgestaltung aufgerufen und eingebunden.


Das städtebauliche Leitbild besteht aus vier Impulsen, welche zusammen die Entwicklung des Areals charakterisieren und antreiben. Die Impulse bilden damit die Grundlage für ein urbanes, sozial gemischtes Wohnquartier von hoher Wohn- und Lebensqualität.

Sollte Ihr Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein, bitten wir um Information. Bitte informieren Sie uns auch über von Ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung, welche für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes von Bedeutung sein können. Darüber hinaus bitte ich auch um Äußerungen im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 2 BauGB.

 

Rückmeldung/ Stellungnahme erbeten bis zum 28.05.2021.

Bitte informieren Sie uns auch bei Nichtbetroffenheit.

Stellungnahmen vorzugsweise per Mail an

zukunft-trabrennbahn@dinslaken.de

oder postalisch an Stadt Dinslaken, Stadtentwicklung, Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken

Herzlichen Dank für Ihr Feedback!